Zugang zum Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige

Posted on Juli 3, 2013 von

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von Stefanie Tamara Kurt

Die Asylgesuchszahlen nehmen in der Schweiz wieder zu. Rund 28’631 Personen haben im Jahr 2012 die Schweiz um Asyl ersucht. Gleichzeitig sank die Anerkennungsquote, rund 2507 Personen erhielten Asyl. Dies liegt einerseits an der Behandlungsstrategie des Bundesamtes für Migration, welche diejenigen Asylgesuche zuerst behandelt, die ohne grössere weitere Abklärungen abgelehnt werden können. Andererseits verschärft das Parlament laufend das Asylverfahren, um die Schweiz als „Asylland“ unattraktiv zu machen. Ein Kernproblem bleibt aber bestehen.

Die Schweizerische Migrationsaussenpolitik schliesst mit nicht EU/EFTA-Staaten, sogenannten Drittstaaten, innerhalb (aber auch ausserhalb) von Migrationspartnerschaften Rückkehrabkommen mit verschiedenen Staaten ab, damit der Vollzug für abgewiesene Asylsuchende besser funktioniert. Im Rahmen dieser Migrationspartnerschaftsverhandlungen werden oft auch Visaerleichterungsabkommen abgeschlossen, welche meist Visaerleichterungen für Botschafts- oder Regierungspersonal vorsehen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt für nicht EU/EFTA-Staatsangehörige kann durch ein Abkommen für junge Berufsleute gewährt werden. Dieses sieht vor, dass junge Personen, welche kürzlich ihre Ausbildung abgeschlossen haben, die Möglichkeit erhalten, in der Schweiz ein Praktikum zu absolvieren. Wie rege dieses Abkommen genutzt wird, ist unbekannt.

Die steigenden Asylgesuchszahlen sind auf Bürgerkriege, Unruhen in verschiedenen Ländern, aber auch auf Arbeitslosigkeit und fehlende wirtschaftliche Perspektiven zurückzuführen. Junge Personen, welche in ihrem Herkunftsstaat keine Arbeit finden, kommen in die Schweiz, in der Hoffnung hier arbeiten zu können. Sofern diese jungen Personen aus einem der EU/EFTA-Staaten stammen, ist dies auch nicht weiter schwierig. Denn die bilateralen Verträge ermöglichen den Arbeitsmarktzugang. Sobald jedoch eine Person aus einem Drittstaat in die Schweiz einreist, landet sie entweder in der Illegalität oder im Asylverfahren. Asylsuchende können allerdings frühestens nach drei Monaten das Gesuch um eine Arbeitsbewilligung einreichen. Und falls sie eine Arbeitsstelle finden, müssen sie nach einem negativen Asylentscheid die Schweiz verlassen. Ansonsten erhalten Asylsuchende während der Dauer des Verfahrens Sozialhilfe (rund 20-30% weniger als Schweizer BürgerInnen) nach einem negativen Entscheid Nothilfe (zwischen 6-8 CHF/Tag oder Sachleistungen).

Diese Praxis eines dualen Zulassungssystems zum Schweizerischen Arbeitsmarkt ist problematisch, denn ein regulärer Zugang für weniger gut qualifizierte Drittstaatsangehörige ist faktisch ausgeschlossen. Für gut qualifizierte ArbeitnehmerInnen aus Drittstaaten gelten Kontingente, 2013 können rund 8500 Personen zugelassen werden. Als gut qualifiziert im Sinne der Gesetzgebung gelten Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss sowie mehrjähriger Berufserfahrung. Die Wirtschaft verlangt nach vielen gut ausgebildeten Arbeitskräften, gleichzeitig sind die Unternehmen aber „verpflichtet“ ihre Arbeitskräfte in der Schweiz oder im EU/EFTA-Raum zu suchen. Ein Zugang für Drittstaatsagenhörige ist aber erst möglich, wenn auf dem inländischen oder auf dem EU/EFTA-Arbeitsmarkt keine Personen mit Vorrang zur Verfügung stehen. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass er trotz seiner Suchbemühungen keine geeignete Arbeitskraft aus der Schweiz, der EU oder der EFTA für die angebotene Stelle rekrutieren konnte. Für die Zulassung selbst sind auch Integrationskriterien, wie berufliche und soziale Anpassung zu berücksichtigen. Hochqualifizierte erhalten auch deshalb Zugang, da ihre Integrationschancen als besser eingestuft werden, als von Personen mit tieferer Qualifikation.

Hinsichtlich einer zukunftsgerichteten Asylpolitik muss die Zulassung von Drittstaatsangehörigen jeglicher Qualifikation vermehrt diskutiert werden. Mit der derzeitigen Praxis von „Praktikumsabkommen“ und der restriktiven Zulassung von Drittstaatsangehörigen auf dem Schweizerischen Arbeitsmarkt ist keine nachhaltige Asyl- oder Migrationsaussenpolitik möglich. Drittstaatsangehörigen die Bewerbungsmöglichkeit auf dem Schweizerischen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, kann nicht zuletzt auch zu sinkenden Asylgesuchszahlen führen. Denn die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in der Schweiz ist nicht mehr abhängig von einem positiven Asylentscheid. Und insbesondere für Personen aus Drittstaaten bedeutet es eine faire Chance, frei von Diskriminierung, Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.

Der Artikel wiederspiegelt die Meinung der Autorin.

Zur Autorin: Stefanie Tamara Kurt hat an der Universität Bern Jus studiert. Nach ihrem Studium arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Migrationsrecht an der Universität Neuenburg und als Praktikantin beim Bundesamt für Migration. Sie ist Geschäftsleiterin bei derSchweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, daneben schreibt sie an ihrer Dissertation zum Thema „Religiöse Minderheiten in der Schweiz: das Spannungsfeld der Glaubens- und Gewissensfreiheit und dem Diskriminierungsverbot in der Schweizerischen Bundesverfassung“.